Spanien 2024 Digital Nomad Visa: Anforderungen und Anwendungsmöglichkeiten
Dieses Visum gilt für alle Ausländer, die als Einwohner in Spanien leben möchten, für eine außerhalb des spanischen Staatsgebietes ansässige Gesellschaft oder Arbeitgeber (oder Selbstständige) fern arbeiten und ausschließlich Computer-Telematik und Telekommunikationsmedien und -systeme nutzen.
Wenn der Antragsteller selbständig ist, kann er auch für ein Unternehmen mit Sitz in Spanien arbeiten, sofern der Anteil dieser Arbeit nicht mehr als 20% des Gesamtbetrags seiner beruflichen Tätigkeit beträgt.
Der Antragsteller muss einen Bachelor- oder Postgraduiertenabschluss an einer angesehenen Universität, Hochschule oder Wirtschaftsschule oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung in seinem aktuellen Tätigkeitsbereich haben.
Die folgenden Familienmitglieder können sich auch das Visum holen:
Der Ehepartner oder unverheiratete Partner.
Abhängige Kinder und abhängige Verwandte in der Aufsteigungslinie, die Teil der Familien-Einheit sind.
Der Antragsteller muss vor dem Visumantrag eine NIE-Nummer beantragen.
Erforderliche Unterlagen für den Arbeitnehmer und seine Familienmitglieder:
1. Das nationale Visumantragestelle. Jeder Antragsteller oder sein Vertreter muss ein Visumantragestelle ausfüllen und unterzeichnen.
2. Fotografie: Ein kürzlich entstandenes, in der Größe eines Reisepasses, farbiges Foto, das auf einem hellen Hintergrund aufgenommen wurde, vorwärts gerichtet, ohne dunkle oder reflektierende Brille oder Kleidung, die das Oval des Gesichts verbirgt.
3. gültiges Reisepass. Original und eine Fotokopie der Seite oder Seiten mit den biometrischen Daten. Der Reisepass muss mindestens ein Jahr gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Reisepässe, die vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
Gültiges Aufenthaltserlaubnis für Nichtbritanniische Staatsangehörige im Vereinigten Königreich.
4. Strafregisterbescheinigung. Bewerber im gesetzlichen Alter, die ein Visum beantragen, müssen das Original und eine Kopie des Strafregisterbescheinigungss vorlegen, das von seinem Land oder seinen Wohnsitzländern für die letzten 2 Jahre ausgestellt wurde. Zusätzlich muss der Bewerber eine verantwortungsvolle Erklärung vorlegen, die das Fehlen von Strafregister für die letzten fünf Jahre bestätigt. Dieses Bescheinigung kann nicht älter als 6 Monate sein, es sei denn, das Bescheinigung selbst gibt eine längere Gültigkeit vor. Für UK Criminal Records vorlegen Sie ACRO-Bescheinigung.
5. Aufenthaltsnachweis im konsularischen Bezirk. Der Antragsteller muss den Nachweis seines rechtlichen Aufenthalts in dem konsularischen Bezirk vorlegen.
6. Nachweis der Identität und der Fähigkeit des Vertreters. Wenn der Visumantrag über einen Vertreter gestellt wird, muss eine Kopie der Ausweiskarte oder des Reisepasses des Vertreters sowie eine Kopie der Vollmacht oder eines amtlichen Dokuments zur Akkreditierung der Vertretung vorgelegt werden. Die Originale müssen zum Zeitpunkt des Antrags vorgelegt werden. Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder apostilliert sein und gegebenenfalls zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Spanische vorgelegt werden.
7. Zahlung der Visumgebühr. Die Zahlung der Visumgebühr ist obligatorisch und muss zur gleichen Zeit bei der Einreichung eines Visumantrags erfolgen. Die Gebühr muss in der lokalen Währung bezahlt werden und kann aufgrund der Währungsschwankungen regelmäßig geändert werden.
8. Krankenversicherung. Original und Kopie des mit einer in Spanien tätig zu sein zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Zertifikats zur Akkreditierung der öffentlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Versicherungspolice muss alle Risiken decken, die durch das spanische öffentliche Gesundheitssystem versichert werden.
SONNERERFRAGEN für internationale Arbeitnehmer:
1) Zertifikat für mindestens 3 Monate (vor dem Visumantrag) bei einem ausländischen Unternehmen.
Wenn der Antragsteller Arbeitnehmer ist: Vertragslaufzeit und ausdrückliche Einwilligung zur Fernarbeit in Spanien.
Wenn der Antragsteller selbständig ist: Vertragslaufzeit und Bedingungen für Fernarbeit in Spanien
2) Zertifikat, das vom Government Companies House ausgestellt wird und das das Datum der Gründung der Gesellschaft (oder Unternehmen) und die Art des Geschäfts angibt.
Wenn die Antragsteller bei der britischen nationalen Sozialversicherung registriert sind
S1 und Nachweis, dass sie bei der spanischen Sozialversicherung registriert worden sind
Eine verantwortungsvolle Erklärung der Gesellschaft (wenn der Antragsteller Arbeitnehmer ist) oder des Antragstellers (wenn er selbständig arbeitet), in der die Verpflichtung zur Einhaltung der Verpflichtungen des britischen Sozialversicherungssystems vor Beginn einer beruflichen Tätigkeit angegeben wird.
Das von HMRC ausgestellte Formular A1 muss enthalten sein
Wenn die Antragsteller bei der spanischen nationalen Sozialversicherung registriert sind3)
Wenn sich der Antragsteller (oder die britische Gesellschaft) für die Registrierung im spanischen Sozialversicherungssystem entscheidet, muss er:
Die Anmeldung des Antragstellers ist eine Anmeldung des Unternehmens und des Arbeitnehmeres.
Eine Haftungserklärung der Gesellschaft (wenn der Antragsteller Arbeitnehmer ist) oder des Antragstellers (wenn er selbständig arbeitet), in der die Verpflichtung zur Einhaltung der spanischen Sozialversicherungsverpflichtungen vor Beginn einer beruflichen Tätigkeit angegeben wird.
Dokumentarer Nachweis finanzieller Mittel.
Die finanziellen Mittel müssen mindestens 200% des monatlichen spanischen nationalen Mindestlohns (etwa 2140 £ pro Monat oder 25700 £ pro Jahr) betragen.
Bei Familienmitgliedern:
Für den ersten Familienmitglied müssen sie zusätzliche finanzielle Mittel von mindestens 75% des spanischen Mindestlohns (etwa 800 £ pro Monat oder 9600 £ pro Jahr) nachweisen. Für jeden zusätzlichen Antragsteller sind 25% des spanischen nationalen Mindestlohns erforderlich (etwa 270 £ pro Monat oder 3200 £ pro Jahr). Zur Nachweis der oben genannten Mittel sind alle Beweismittel akzeptabel: Arbeitsvertrag, Banküberschriften, Gehaltsscheine usw.
Kopie des Hochschulabschreibens oder des Berufsbescheinigungsgehalts
Die Bewerber müssen sich darauf verlassen, daß sie mindestens drei Jahre in ihrer Tätigkeit tätig sind.
SPECIFIKE Anforderungen an Familienmitglieder:
Unterlagen, die eine familiäre Beziehung zum Arbeitnehmer belegen: Geburts- oder Ehebescheinigungen, die vom Zivilregister ausgestellt wurden, Bescheinigungen über die Registrierung als unverheiratetes Paar oder andere Unterlagen, die belegen, dass die Beziehung eine nicht registrierte Partnerschaft ist.
Bei erwachsenen Kindern müssen Dokumente, die ihre finanzielle Abhängigkeit und ihren bürgerlichen Status belegen, legalisiert oder apostilliert werden und gegebenenfalls zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Spanische übermittelt werden.
Bei Verwandten in der Aufsteigungslinie müssen Dokumente, die nachweisen, dass sie in der Pflege des Investors sind, legalisiert oder apostilliert werden und gegebenenfalls zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Spanische übermittelt werden.
Verfahren
Wer kann ein Visum beantragen: Visumanträge müssen vom Antragsteller oder einem seiner Eltern persönlich oder über einen ordnungsgemäß akkreditierten Vertreter gestellt werden, wenn der Antragsteller minderjährig ist.
Einreichung durch einen Vertreter: Wenn der Visumantrag über einen Vertreter gestellt wird, muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Vertreter und eine Kopie der Vollmacht oder eines amtlichen Dokuments zur Akkreditierung der Vertreterin vorgelegt werden. Die Originale müssen zum Zeitpunkt des Antrags vorgelegt werden. Fremde Dokumente müssen legalisiert oder apostilliert werden und gegebenenfalls zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Spanische vorgelegt werden.
Nachweis des Eingangs: Das Konsulatsamt wird den Antragstellern einen Beweis des Eingangs des Antrags mit einem Code zur Verfügung stellen, mit dem sie den Status des Dossiers über den folgenden Link überprüfen können: https://sutramiteconsular.maec.es/H ome.aspxEs öffnet sich in einem neuen Fenster
Bevollständigung des Antrags: Das Konsulat kann den Antragsteller bitten, fehlende Dokumente oder zusätzliche Dokumente oder Daten vorzulegen.
Frist für die Entscheidung: Die gesetzliche Frist für die Entscheidung beträgt 10 Tage, kann jedoch verlängert werden, wenn ein Interview oder zusätzliche Dokumente angefordert werden.
Einholung des Visums: Das Visum muss innerhalb eines Monats vom Antragsteller oder von seinem Vertreter persönlich abgeholt werden, ab dem Tag nach dem Datum der Mitteilung. Das Konsularamt wird den Antragsteller über das Verfahren zur Rückgabe des Reisepasses und aller anderen Originaldokumente informieren.
Visumverweigerung: Visumverweigerung wird immer schriftlich mitgeteilt.
Beschwerden: Wenn ein Visum verweigert wird, kann der Antragsteller innerhalb eines Monats nach dem Tag der Mitteilung an das Konsulatsamt einen Beschwerdeverfahren zur Neubewertung vorlegen.
Ein Rechtsmittel an den High Court of Justice of Madrid kann auch innerhalb einer Frist von zwei Monaten eingereicht werden, die am Tag nach dem Tag der Mitteilung der Visumverweigerung oder der Ablehnung des Rechtsmittels über die Neubewertung durch das Konsulat beginnt.
Gültigkeit des Visums: Dieses Visum ist für höchstens ein Jahr oder die gleiche Gültigkeit wie die Genehmigung, die in Spanien erteilt wird, zu leben und zu arbeiten. Es ist nicht obligatorisch, eine Aufenthaltsgenehmigung einmal in Spanien zu erhalten, da das Visum ein ausreichender Nachweis für die rechtliche Aufenthaltserlaubnis ist. Es ist jedoch möglich, eine Aufenthaltsgenehmigung freiwillig in der nächstgelegenen OFICINA DE EXTRANJERIA oder COMISARIA DE POLICIA in Spanien zu beantragen.
Übersetzungen und Legalisierungen
Alle Dokumente müssen von einem offiziellen Übersetzer-Schreibmeister ins Spanische übersetzt werden.
Alle ausländischen Dokumente müssen von den Konsulaten des ausstellenden Landes legalisiert werden oder, wenn es sich um die Unterzeichnerländer des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 handelt, die Haager Apostille besitzen.
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